ZUGANG FÜR ALLE
Erklärung zur Barrierefreiheit
Erstellt am 21. September 2026 auf Grundlage einer Selbstbewertung
1. Geltungsbereich
Diese Erklärung gilt für das Portal von BeavisCore unter www.beavismania.de/beaviscore/, für die öffentlichen Community-Webseiten der angebundenen Kanäle unter /beaviscore/channel/… sowie für die Rechtsseiten Impressum, Datenschutz, Nutzungsbedingungen und dieses Meldeverfahren.
Nicht erfasst sind Inhalte, die andere Anbieter bereitstellen und die lediglich eingebunden werden – etwa Twitch-Videoinhalte, Spielebilder von Steam oder Emote-Bilder von BetterTTV.
2. Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Das Angebot ist mit den Anforderungen der EN 301 549 und den Erfolgskriterien der WCAG 2.1 auf Stufe AA nach eigener Prüfung teilweise vereinbar. Geprüft wurden am 21. September 2026 in eigener Verantwortung Farbkontraste, Tastaturbedienung und Fokusanzeige, Beschriftung der Formulare, Alternativtexte, Seitenstruktur und Sprachauszeichnung auf den öffentlich erreichbaren Seiten, jeweils in Bildschirmbreite 1920 und 390 Pixel. Eine Prüfung durch eine unabhängige Stelle hat nicht stattgefunden.
Diese Erklärung wird freiwillig veröffentlicht. Ob die Ausnahme für Kleinstunternehmen nach dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz greift, ist gesondert dokumentiert und berührt die hier beschriebenen Maßnahmen nicht.
3. Nicht barrierefreie Inhalte und Begründung
- Overlay-Seiten für die Streamproduktion (
/overlay/…): Diese Seiten sind keine Bedienoberfläche für Nutzerinnen und Nutzer, sondern Bildquellen, die eine Streaming-Software wie OBS in das Videobild einfügt. Sie werden nicht bedient, nicht mit der Tastatur erreicht und nicht von Screenreadern gelesen. Ihre Inhalte erscheinen im Videobild des jeweiligen Kanals; barrierefreie Alternativen dazu liegen in der Verantwortung des sendenden Kanals. - Docks und Fernbedienungen für die Streamproduktion (
/dock/…): Arbeitsflächen innerhalb der Streaming-Software des Kanalbetreibers, die auf die dortige Bedienung ausgelegt sind. - Laufende Abspannanzeige („Ending Credits"): Die Namensliste wird bewegt dargestellt, weil die Bewegung selbst der Inhalt ist und die Liste sonst nicht vollständig gezeigt werden kann. Overlays sind Bildquellen für OBS und fallen nicht in den Geltungsbereich.
- Von Kanalbetreibern eingestellte Inhalte: Für Texte, Bilder, Sounds und Videos, die Kanalbetreiber selbst hochladen, kann keine Barrierefreiheit zugesichert werden; verantwortlich ist der jeweilige Kanalbetreiber.
Bereits umgesetzt sind unter anderem: durchgehende Tastaturbedienbarkeit mit sichtbarer Fokusanzeige, ein Sprunglink „Zum Inhalt springen" als erstes Element jeder Seite, beschriftete Formularfelder, Alternativtexte, ausgezeichnete Seitensprache und die Rücksichtnahme auf die Systemeinstellung „Bewegung reduzieren" in den Portalseiten mit Animationen. Overlays sind Bildquellen für OBS und fallen nicht in den Geltungsbereich.
4. Erstellung dieser Erklärung
Diese Erklärung wurde am 21. September 2026 erstellt. Grundlage ist eine Selbstbewertung des Anbieters vom 21. September 2026. Sie wird überprüft, wenn sich das Angebot wesentlich ändert.
5. Barrieren melden, Feedback und Kontakt
Du findest eine Barriere oder brauchst eine Information in einer zugänglichen Form? Schreibe an info@beavismania.de. Bitte nenne die betroffene Seite und beschreibe die Barriere. Du erhältst eine Antwort in der Regel innerhalb von zwei Wochen. Die vollständigen Anbieterangaben stehen im Impressum.
6. Durchsetzungsverfahren
Wenn du auf deine Rückmeldung keine oder keine ausreichende Antwort erhältst, kannst du dich an die Marktüberwachungsstelle wenden. Für die Barrierefreiheit von Dienstleistungen privater Anbieter ist bundesweit – und damit auch für den Sitz des Anbieters in Nordrhein-Westfalen und für die zuständige Medienanstalt in Rheinland-Pfalz – die gemeinsame Stelle der Länder zuständig:
Marktüberwachungsstelle der Länder für die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen (MLBF)
Carl-Miller-Straße 6
39112 Magdeburg
E-Mail: kontakt@mlbf-barrierefrei.de
mlbf-barrierefrei.de
Quelle der Angaben: mlbf-barrierefrei.de (abgerufen am 21.09.2026). Die Marktüberwachungsstelle der Länder nahm ihre Arbeit am 26. September 2025 auf und überwacht die Einhaltung des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes für alle Bundesländer.
